Neue Gesetze für Immobilieneigentümer in 2025: Was sind die Änderungen und wie wirken sie sich aus?
Das Jahr 2025 bringt für Immobilieneigentümer in Deutschland zahlreiche gesetzliche Neuerungen mit sich. Diese betreffen verschiedene Bereiche wie Steuern, Energieeffizienz und bauliche Vorschriften. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen.
Einführung der reformierten Grundsteuer
Ab dem 1. Januar 2025 tritt die reformierte Grundsteuer in Kraft. Die Berechnung basiert nun auf aktualisierten Bodenrichtwerten und neuen Bewertungsgrundlagen. Ziel der Reform ist eine gerechtere Verteilung der Steuerlast. Allerdings kann es für einige Eigentümer zu erheblichen Mehrbelastungen kommen. Beispielsweise berichtete die BILD von einem Fall, bei dem die jährliche Grundsteuer von 269 Euro auf 3.770 Euro anstieg.
Erhöhung der CO₂-Abgabe
Die CO₂-Abgabe für fossile Heizungen steigt 2025 von 45 auf 55 Euro pro Tonne CO₂. Dies führt zu höheren Heizkosten für Eigentümer und Mieter. Die zusätzlichen Kosten werden gemäß einem Stufenmodell zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt, wobei der energetische Zustand des Gebäudes berücksichtigt wird.
Strengere Emissionsgrenzwerte für Kamin- und Holzöfen
Für Kamin- und Holzöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, gelten ab 2025 strengere Emissionsgrenzwerte. Feinstaub darf maximal 0,15 Gramm pro Kubikmeter und Kohlenmonoxid maximal 4 Gramm pro Kubikmeter betragen. Betroffene Geräte müssen nachgerüstet oder ersetzt werden, um Bußgelder bis zu 50.000 Euro zu vermeiden.
Verpflichtende Verbrauchserfassung für Wärmepumpen
Seit Oktober 2024 sind Vermieter verpflichtet, bei installierten Wärmepumpen den Wärmeverbrauch verbrauchsabhängig abzurechnen. Hierfür müssen bis zum 30. September 2025 entsprechende Verbrauchserfassungsgeräte installiert werden. Die Abrechnung hat gemäß § 7 der Heizkostenverordnung zu erfolgen.
Einführung dynamischer Stromtarife
Ab 2025 sind Energieversorger verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten. Diese orientieren sich an den aktuellen Strombörsenpreisen und können zu Schwankungen führen. Für Eigentümer mit hohem Stromverbrauch oder eigener Stromerzeugung, beispielsweise durch Photovoltaikanlagen, bietet dies Potenzial für Kosteneinsparungen.
Auslaufen der Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse läuft in mehreren Bundesländern im Jahr 2025 aus. In Berlin endet sie bereits am 31. Mai 2025, soll jedoch voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2025 verlängert werden. Eigentümer sollten die spezifischen Regelungen ihres Bundeslandes beachten und gegebenenfalls Anpassungen bei Neuvermietungen in Betracht ziehen.
Fazit
Die neuen Gesetze für Immobilieneigentümer in 2025 bringen sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den Änderungen vertraut zu machen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um von möglichen Vorteilen zu profitieren und Nachteile zu minimieren. Bei Unsicherheiten kann die Beratung durch einen Fachanwalt oder Steuerberater hilfreich sein. Wir sind selbstverständlich gut vernetzt und beraten Sie professionell! Kontaktieren Sie uns jetzt.